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Weiterbildung von Berufskraftfahrern

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie 2003/59/EG um. 

Es sieht daher alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vor. 

Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer. 

Fortbildung und Unterrichtsmaterialien sind dabei, je nach Zielgruppe, individuell auf LKW-Fahrer oder KOM-Fahrer zugeschnitten.


Die Module für Berufskraftfahrerqualifikation nach dem BKrFQG sind:


Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Modul 4: Schadensprävention

Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast


Termine werden individuell mit Ihnen vereinbart und können vor Ort in Ihrem Unternehmen ab 10 Personen statt finden oder in unseren Schulungsräumen in 33602 Bielefeld oder 33106 Paderborn.

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Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrechtab Mai 2021

Am 2. Dezember 2020 ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. 
Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung folgte am 17. Dezember 2020. Das Gesetz und die Verordnung setzen die Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der sog.„Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie“ aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.


In Deutschland ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Ausnahmetatbestände, die festlegen, wann eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht der Pflicht zur Erlangung einer Grundqualifikation und zum Absolvieren einer regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet sind, wurden sprachlich überarbeitet.
  • Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Der Eintrag war in den Fällen nicht möglich, in denen es sich um einen ausländischen Führerschein handelte. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich.
  • Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. In diesem werden die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.
  • Die mit der Errichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters einhergehenden organisatorischen Abläufe erfordern die Vereinheitlichung des Anerkennungs- und Überwachungsverfahren von Ausbildungsstätten. Denn auch diese sollen künftig Daten an das KBA zur Speicherung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister übermitteln können.
  • Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.
  • Darüber hinaus wurden die zu vermittelnden Lerninhalte aktualisiert und nicht mehr abschließend aufgelistet, um flexibler auf technische Neuerungen im Rahmen des Unterrichts reagieren zu können.


Quellennachweis:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/aenderungen-im-berufskraftfahrerqualifikationsrecht.html